Berufsrechtsschutz
Sowohl bei gerichtlichen als auch bei außergerichtlichen Streitigkeiten aus einem bestehenden Arbeits- oder Dienstverhältnis, greift die Berufsrechtsschutzversicherung. Statistisch bewiesen ergeben sich die meisten Auseinandersetzungen aufgrund der Vergütung während der Ausbildungszeit, aufgrund Lohn- und Gehaltszahlungen, wegen Urlaubsansprüchen, aufgrund Kündigungen und deren Fristen, bezüglich der Ausstellungsform von Arbeitszeugnissen und aufgrund der Betriebsrente oder zu zahlenden Ruhegeldern.
Immer wieder werden in kleineren, aber auch größeren Unternehmen Arbeitsplätze rationalisiert oder die Unternehmen müssen unter Umständen sogar Insolvenz anmelden. Sollte ein Arbeitnehmer unmittelbar davon betroffen sein, so ist er eine von den letzten Ausfallstellen wenn es um offene Gehaltsforderungen geht. In der heutigen Wirtschaft kann kein Arbeitsplatz mehr abgesichert werden und dabei ist es auch unerheblich, ob der Angestellte schon seit Jahren in diesem Unternehmen tätig war.
Zwar kann der eigene Arbeitsplatz nicht abgesichert werden, aber zumindest das Risiko, dass der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ungerecht behandelt wird.
Nicht immer bekommt auch der Recht, der Recht hat und eine Klage kann schnell teuer werden. Die Kosten für einen Rechtsanwalt und die Gerichtsgebühren können unter Umständen das eigene Budget übersteigen. Ausreichenden Schutz bietet in diesem Fall nur eine Berufsrechtsschutzversicherung. Vor einem Abschluss ist jedem Versicherungsnehmer jedoch ein Versicherungsvergleich zu empfehlen, denn die Leistungen und Konditionen der zahlreichen Anbieter können sich doch stark voneinander unterscheiden.